Zu Ihrer Vorabinformation schicke ich Ihnen gerne den vollständigen Pflegevertrag per Email zu. Dieser kann in meiner Kleintierpension auch eingesehen werden.


Kurzfassung (Stand: 20.11.2014)

Vertragsgegenstand:
Das übernommene Tier / die übernommenen Tiere werden für den vereinbarten Zeitraum von der Kleintierpension Möhrchenstube in Obhut genommen und artgerecht betreut und gepflegt.


Buchung / Rücktritt:
Die Pensionsplätze sind begrenzt. Die Buchung ist dann verbindlich, wenn die Tierarztkaution von 25 Euro pro Tier bei Kaninchen und Meerschweinchen und 15 Euro pro Tier bei Hamstern und Mäusen entweder bar oder per Überweisung vorab geleistet worden ist. Die Bestätigung dieser Leistung erfolgt schriftlich durch die Kleintierpension.
Absagen und Umbuchungen sind schriftlich vorzunehmen. Absagen und Umbuchungen sind bis zu 28 Tage vor Pensionsantritt kostenfrei. Bis zu 14 Tagen vor Pensionsantritt werden 25% der anfallenden Kosten fällig, danach ist eine Ausfallgebühr von 50% der anfallenden Kosten zu entrichten.


Pensionskosten / Fälligkeit:
Wenn Sie mir Ihr Tier / Ihre Tiere nach 16 Uhr bringen und vor 12 Uhr wieder abholen, werden der Anreise- bzw. Abreisetag nur zur Hälfte berechnet. Ansonsten zählen An- und Abreisetage als volle Tage.
Der Tagessatz schließt die gewöhnlichen Futterkosten mit ein. Heu, Einstreu, Zusatz-, Diät- oder Sonderfutter stellt der Kleintierpensionskunde für den Aufenthalt bereit.
Die Kosten für den Aufenthalt müssen spätestens bei Abholung des Tiers / der Tiere in bar entrichtet werden, können aber auch vorab bar bezahlt oder überwiesen werden.


Garantieerklärung des Tierpensionskunden:
Der Tierpensionskunde erklärt, dass sein Tier / seine Tiere frei von Endo- und Ektoparasiten sind und kurz vor dem Antritt in der Kleintierpension tierärztlich untersucht worden ist. Ansteckende Krankheiten müssen der Kleintierpension mitgeteilt werden, ebenso Beeinträchtigungen und Anfälligkeiten.

Vorsorgevollmacht: Im Bedarfsfall ist die Kleintierpensionsinhaberin ausdrücklich ermächtigt und verpflichtet, im Namen und für Rechnung des Kleintierpensionskunden das erkrankte Tier / die erkrankten Tiere einem Tierarzt ihrer Wahl vorzustellen.

Haftungsausschluss:
Die Kleintierpensionsinhaberin haftet nicht für Schäden an den übernommenen Tieren oder von den Kleintierpensionskunden übernommenen Sachen, oder für Schäden, die das Tier Dritten verursacht, sofern sie nicht gegen solche Schäden versichert ist oder die Schäden durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Kleintierpensionsinhaberin oder eines Gehilfen entstanden sind.

Datenschutz:
Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden von der Kleintierpension gespeichert. Alle persönlichen Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weiter gegeben.